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Freitag, 03. Sep 2010
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Mitarbeiterschulung (E-Learning) zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Unternehmen, ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen. Was bedeutet das Gesetz für Sie als Arbeitgeber? Arbeitgeber haften auf Schadenersatz und auch ohne Verschulden auf Entschädigung, sollten Mitarbeiter/innen oder Bewerber/innen durch Vorgesetzte oder Kolleginnen und Kollegen im Sinne des AGG diskriminiert werden.

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AGG-Wissen.de bietet Ihrem Unternehmen mit E-Learning die Möglichkeit, die im AGG vorgesehene Schulung flexibel und in kürzester Zeit, mit dokumentiertem AGG Test und Nachweis des Schulungserfolgs für jeden Beschäftigten vor Ort im Betrieb durchzuführen. AGG-Wissen.de stellt Ihnen eine umfassende Online-Schulung für alle Beschäftigte (inkl. Führungskräfte und Personalverantwortliche) zu einem fest kalkulierten Kosten- und Zeitaufwand zur Verfügung.

Referenzen

Comenius EduMedia Siegel 2009

Bereits mehrere tausend Beschäftigte aus unterschiedlichen Bereichen privater sowie öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber haben das AGG Lernprogramm von AGG-Wissen.de erfolgreich absolviert.

Referenzkunden von AGG-Wissen.de finden Sie unter Referenzen.

AGG-Wissen wurde 2009 als pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragendes IKT-basiertes Bildungsmedium mit dem Comenius EduMedia Siegel 2009 ausgezeichnet.

Aktueller Stand

AGG-Wissen.de ist stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und wurde zuletzt im November 2009 umfassend aktualisiert.

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Die Projektpartner von AGG-Wissen haben eine Online-Schulung zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entwickelt. Details finden Sie unter www.bdsg-wissen.de.


AGG Online Blog

Blog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Benachteiligung bei Stellenbesetzung
Sonntag 22. August 2010
Das BAG hat am 19. August 2010 zur Benachteiligung bei Stellenbesetzung entschieden (Az.
Schadenersatz auch für GmbH-Geschäftsführer
Freitag 06. August 2010
Auch ein GmbH-Geschäftsführer kann Schadenersatz nach dem AGG fordern. Das OLG Köln entschied mit Urteil vom 29. Juli 2010 (Az.
LAG Bremen: Zur Höhe der Entschädigung
Samstag 31. Juli 2010
Das LAG Bremen entschied mit Urteil vom 29. Juni 2010 (Az.