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Dienstag, 23. Apr 2024
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18. August 2006 in Kraft. Die ersten Klagen - bis zum Bundesarbeitsgericht und dem Europäischen Gerichtshof - haben
Arbeitgeber schon erfahren. Zahlreiche außergerichtliche Verfahren außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung kommen hinzu. Ansprüche aus dem AGG können jeden Arbeitgeber treffen. Zur Minimierung dieses Risikos sind Schulungsmaßnahmen notwendig. Das Gesetz selbst verpflichtet jeden (privaten sowie öffentlich-rechtlichen) Arbeitgeber unter anderem

  • ein umfassendes Benachteiligungsverbot zu beachten und einzuhalten,
  • ihre Beschäftigten über die Inhalte des AGG aufzuklären und dessen Regelungen im Unternehmen umzusetzen. Nach § 12 Abs. 2 AGG sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten in geeigneter Weise schulen, um Benachteiligungen zu verhindern.
  • eine Beschwerdestelle einzurichten,
  • den Gesetzestext des AGG und des § 61 b ArbGG sowie die betriebliche Beschwerdestelle bekannt zu machen.

Gesetzestext

Hier finden Sie den Gesetzestext zum AGG.