Das LAG Berlin-Brandenburg beschäftigte sich mit der Kündigung eines an HIV erkrankten Arbeitnehmers während der Probezeit (13.1.2012, 6 Sa 2159/11). Gemäß Pressemitteilung war die Kündigung rechtlich nicht zu beanstanden, da der Beschäftigte in einem sicherheitsrelevanten Bereich – Medikamentenherstellung – arbeitete. Ein Verstoß gegen das AGG oder den Grundsatz von Treu und Glauben erkannten die Richter [...]
Ein Arbeitgeber, der einem Bewerber keine Auskunft über die Ablehnung gibt, kann ein Indiz für eine Diskriminierung setzen, obwohl kein allgemeiner Auskunftsanspruch besteht. Allerdings muss die Auskunftsverweigerung in den Gesamtkontext gesetzt werden, so EuGH-Generalanwalt 12.1.2012, C-415/10. Im vorliegenden Fall hatte sich die aus Russland stammende Bewerberin beworben und bekam eine Ablehnung, obwohl sie sich objektiv [...]
… wünschen Ihnen der Autor dieses Blogs und AGG-Wissen.de. Den Jahresrückblick 2011 der Antidiskriminerungsstelle des Bundes finden Sie hier. Alles Gute für 2012!
Nach der Pressemitteilung des BAG vom 13. Oktober 2011 müssen auch private Arbeitgeber bei der Besetzung von freien Stellen eine Besetzung mit Schwerbehinderten prüfen, um sich nicht gem. § 15 Abs. 2 AGG entschädigungspflichtig zu machen (Prüfpflicht gem. § 81 Abs. 1 SGB IX) – Az. 8 AZR 608/10.
Nach der Pressemitteilung des ArbG Berlin vom 5. August 2011 führt die bloße HIV-Infektion nicht zu einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und stellt deshalb auch keine Behinderung im Rechtssinne, insbesondere nach dem AGG, dar. Schon bislang wurde zwischen der bloßen Infektion und dem Ausbruch der eigentlichen Erkrankung differenziert.