Nach einem aktuellen Urteil des LAG Köln werden Piloten nicht wegen ihres Geschlechts diskriminiert, weil sie – im Gegensatz zu ihren Kolleginnen – verpflichtet sind, eine Dienstmütze zu tragen, so die Pressemitteilung (PM Nr. 4 vom 24.10.2012). Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
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Die Zwei-Monatsfrist gem. § 15 Abs. 4 AGG ist mit europäischem Recht vereinbar. Die Frist gilt sogar auch für Schadensersatzansprüche auf anderer Rechtsgrundlage, wenn sie sich auf einen Sachverhalt beziehen, bei dem eine Diskriminierung wegen der durch das AGG verbotenen Merkmale gerügt wird. Mehr dazu hier.